DER Europäische Datenschutztag

Am 28. Jänner 2021 findet der Europäische Datenschutztag statt. Dieser wurde 2006 auf Initiative des Europarates ins Leben gerufen und wird seit 2007 jährlich „gefeiert“. Ziel ist es, dass die Achtung der Rechte und Grundfreiheiten – insbesondere des Persönlichkeitsrechts – bei der automatisierten Datenverarbeitung gewährleistet wird.

Der Datenschutz wurde vor Jahren noch belächelt – eine „zahnlose Bestimmung/Gesetz“. Aber seit dem Inkrafttreten der DSGVO und der hohen Strafen ab dem Jahr 2018 wurde dieser doch von vielen Unternehmen ernstgenommen.

Leider gibt es im Recruiting-Kontext auch viele übertriebene Reaktionen: vor allem bevor eine Initiativbewerbung gesichtet wird, wird ein/e BewerberIn durch einen „Opt-in“-Prozess geschickt und mehrfach aufgefordert zu bestätigen, dass er/sie mit der befristeten Datenspeicherung einverstanden ist. Am Ende des Prozesses fallen 50 % der BewerberInnen weg und die Personalisten trauen sich auch nicht mehr die Bewerbungen zu sichten und zu archivieren, aus Angst vor der DSGVO.

In wenigen Ausnahmen, werden die Bewerbungsunterlagen jedoch „verboten“ gesichtet. Der Personalist schaut welche Vakanz im Unternehmen passend sein könnte, kontaktiert dann den/die BewerberIn telefonisch und bittet die Kandidatin sich auf eine Stelle gezielt zu bewerben.

Die gute Absicht des Datenschutzes ist unumstritten, die Umsetzung jedoch oft mangelhaft. Vor allem deshalb, wenn die großen Unternehmen dieses Planeten ja bereits, so glaube ich, alles über uns wissen, und die kleinen Unternehmen im Nachgang, dann in Ihrem Geschäft kaum noch erfolgreich tätig sein können, weil jegliche direkte Kontaktaufnahme einfach nicht mehr möglich oder nur mehr dann erlaubt ist, wenn der/die Kunde/in und BewerberIn den Kontakt sucht.

Personalisten und Personalberatern kann ich nur empfehlen, das Gesetz zwar zu befolgen, sich aber von diesem Gesetz nicht entmutigen zu lassen. Es würde die tägliche Arbeit mit Daten und vor allem personenbezogenen Daten unmöglich machen. Das gleiche gilt auch für BewerberInnen. Vielmehr gibt es einige gesetzlich erlaubte Schlupflöcher, um aus dieser Misere herauszukommen.

Da der Gesetzesbruch vor allem im Rahmen der Kontaktaufnahme stattfindet, kann ich ja einen Kontakt per Social Media z.B. Xing, LinkedIn oder Facebook durchführen. Auch ein Telefonanruf oder eine WhatsApp Nachricht sind weitestgehend zulässig.

Für mich entscheidend ist immer die gute Absicht der Kontaktaufnahme: ein Personalist sucht gute MitarbeiterInnen. Ein/e BewerberIn einen guten Job. Somit ist klar was zu tun ist -sich vorsichtig annähern und dann eine Kommunikation zu starten.

Wer sich im Vorfeld zu sehr fürchtet, wird selten erfolgreich sein.