Tag der Menschenrechte

Am 10. Dezember findet der Tag der Menschenrechte statt. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat den internationalen Tag der Menschenrechte, auch als „Human Rights Day“ bekannt, am 10.Dezember 1948 ausgerufen. Seit 1948 wird an diesem Tag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gedacht. Diese Rechte sollen jedes menschliche Leben auf der Erde betreffen. Durch die Tatsache, dass dieses Ziel noch nicht erreicht ist, nutzen Menschrechtsorganisationen diesen Tag um auf diesen Missstand hinzuweisen.

Die Menschrechte sind angeboren und besagen, dass alle Menschen frei und gleich an Würde sind. Ferne darf dabei nicht in Hautfarbe, Vermögen, Rasse, Geschlecht, Religion, Überzeugung, Herkunft und sonstigem unterschieden werden. Es handelt sich bei der UN-Menschenrechtscharta dennoch nicht um einen rechtsbindenden Vertrag, sondern nur um eine Empfehlung.

Und weil es nur eine Empfehlung ist, können wir im Alltag auf freiwilliger Basis uns überlegen, wo wir auch die Menschenrechte einhalten und befolgen können. Einerseits als Konsument oder auch als MitarbeiterIn in einem Team. Im ersten Schritt genügt es sich bewusst zu werden, dass die Menschrechte nicht etwas sind, was Behörden, Institutionen und Unternehmen einzuhalten haben, sondern jeder einzelne von uns im Alltag, heute, hier und jetzt.

Es stellt sich nun die Frage, wie können wir in unserem beruflichen Alltag die Menschenrechte einhalten, oder gilt das nur für „die da oben?“

Artikel 23 der Menschenrechte bestimmt das „Recht auf Arbeit und Schutz der Arbeiter“.

Jeder hat das Recht auf Arbeit, und kann frei seinen Beruf wählen. Ebenso wichtig sind die befriedigenden Arbeitsbedingungen und Schutz vor Arbeitslosigkeit. Jeder hat das Recht auf gleichen und fairen Lohn für gleiche Arbeit. Beispiele für Berufsverbote sind die Entlassungen aufgrund persönlicher religiöser Ansichten oder anderer politischer Einstellung.

Als Konsument können wir beispielsweise beim Einkaufen darauf achten, Güter und Dienstleistungen von Unternehmen zu konsumieren, die faire Arbeitsbedingungen schaffen und einen Lohn auszahlen, der ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Heutzutage lässt sich dies relativ einfach im Internet recherchieren.

In unserer Rolle als Vorgesetze/r oder Führungskraft im beruflichen Kontext können wir uns bei der Einhaltung der Menschenrechte üben indem wir es ermöglichen, dass Anliegen und Wünsche der ArbeitnehmerInnen auch gehört und noch besser umgesetzt werden können. Des Weiteren können wir uns auch als Arbeitnehmer dafür einsetzen, dass Anliegen und Wünsche von Kolleginnen und Kollegen, einen Weg zu den Führungskräften finden und wir Sie auf diese Art unterstützen. Das bedeutet noch nicht, dass mit aller Gewalt ein Betriebsrat gegründet werden soll, wenn es diesen noch nicht gibt. Es geht darum, dass Mitbestimmungsstandards geschaffen werden.

So kann jeder in seinem beruflichen Alltag die Umsetzung von Menschrechten in einem kleinen Rahmen üben und fördern.